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Das Bürgerzentrum (BüZ) – zentrale Anlaufstelle für viele Anliegen

Für viele Bürger unserer Stadt ist das Bürgerzentrum zur ersten Anlaufstelle bei vielen Anliegen geworden. Der Aufgabenkatalog des Bürgerzentrums ist sehr weit gefächert. Was macht eigentlich das BüZ?

Da geht es zum Beispiel um …




- An-, und Ummeldungen
An-, und Ummeldungen werden im Bürgerzentrum direkt vor Ort erledigt. Das Ausfüllen von Formularen ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind die Ausweisdokumente, bei Neuanmeldungen auch die Geburtsurkunden der Kinder. Eine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde ist entbehrlich geworden. Diese wird mittlerweile im elektronischen Rückmeldeverfahren durch die Gemeinde informiert.

- Ausweise/Pässe
Anträge für Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe sowie Verlustmeldungen werden ebenfalls direkt vor Ort von den Mitarbeitern des Bürgerzentrums erstellt. Auch hier sind keine Formulare von Ihnen auszufüllen.
Als besonderen Service informieren wir Sie rechtzeitig, wenn Ihre Ausweisdokumente ablaufen. So haben Sie ausreichend Zeit, neue "Papiere" zu beantragen. Seitdem hat die Zahl der vorläufigen Ausweisdokumente kontinuierlich abgenommen. So wurden von 1278 Personalausweisen nur 30 vorläufige Ausweise und von 337 Reisepässen nur 16 vorläufige Dokumente beantragt.

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist der Kinderreisepass vorgesehen. Erforderlich ist jedoch die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten
sowie ein biometrisches Lichtbild. Ab dem 12. Lebensjahr (auf Wunsch und je nach Bedarf auch vorher) können dann ein Personalausweis oder ein Reisepass -wie für Erwachsene- beantragt werden. Dadurch ist die Anzahl der
ausgestellten Kinderreisepässe auf 106 zurückgegangen.
Bis zum 24. Lebensjahr sind Ausweise/Pässe jeweils nur für sechs Jahre gültig. Ab dem 24. Lebensjahr werden diese Ausweisdokumente mit einer Laufzeit von zehn Jahren ausgestellt. In jedem Fall sollte ein biometrisches Lichtbild vorliegen.

Seit dem 1. November 2007 werden für Reisepässe Fingerabdrücke genommen. Die nächste große Veränderung im Ausweiswesen steht am 1. November 2010 an. Von diesem Zeitpunkt an beantragte Personalaus-
weise werden im Scheckkartenformat erstellt. Der neue Ausweis enthält dann einen Chip, der drei neue Funktionen bietet: die Speicherung biometrischer Daten, den elektronischen Identitätsnachweis und die qualifizierte elektronische Signatur.
Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auch im Internet unter www.bmi.bund.de.





- Antragsannahmen und Bescheinigungen

Führerscheinanträge jeglicher Art werden im Bürgerzentrum angenommen. Lediglich der „Internationale Führerschein“ und die Neubeantragung bei verlorenen Führerscheindokumenten sind ausgenommen. Diese Anträge sind direkt bei der Führerscheinstelle im Landkreis Osnabrück einzureichen.
In 2009 wurden im Bürgerzentrum insgesamt 322 Führerscheinanträge abgegeben.

Auch Anträge auf Ausstellung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister sind im Bürgerzentrum zu stellen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 329 Anträge gestellt.

Weiterhin können Schadensmeldungen, Hundesteueran- und abmeldungen
vorgenommen werden. Meldebescheinigungen und steuerliche Lebensbescheinigungen erhalten Sie ebenfalls im BüZ. Gern unterstützen wir Sie bei den Anträgen für die Befreiung von Telefon- und Rundfunkgebühren.

- Annahme und Verwaltung von Fundsachen
Haben Sie etwas verloren oder haben Sie etwas gefunden? Dann sind Sie im BüZ genau richtig. Alle bei uns abgegebenen Fundsachen werden hier aufbewahrt und verwaltet. Wurde die Fundsache nicht vom Verlierer abgeholt, haben Sie als Finder am Ende der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten die Möglichkeit, die von Ihnen abgegebene Fundsache zu erhalten. Alles, was nicht abgeholt wird, wird versteigert.

Weitere Arbeiten (auszugsweise), die im BüZ erledigt werden

- Lohnsteuerkarten werden ausgestellt und geändert. Bei Verlust wird eine Ersatzkarte gefertigt.
Sie erhalten hier auch die Vordrucke für den Lohnsteuerjahresausgleich und Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
- Beglaubigungen (bitte immer auch die Originale vorlegen)
- Unterschriftsbeglaubigungen (nur persönlich mit Ausweisdokument)
- Ausstellen von Fischereischeinen, Untersuchungsberechtigungsscheinen
für die Jugendschutzuntersuchung, Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei Ihrer Rentenkasse und vieles mehr …

- Aufnahme von Anträgen auf Ausstellung eines Familienpasses
Die Stadt Bad Iburg gewährt Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehenden gewisse Vergünstigungen. Hierzu gehört zum Beispiel die kostenlose Ausgabe von 10er-Karten für das Freibad oder ein Zuschuss zur mehrtägigen Klassenfahrt. Bei Beantragung des Familienpasses sind alle Einkommensbelege (auch Belege über Zuschüsse) vorzulegen. Im vergangenen Jahr haben 43 Iburger Familien einen Familienpass erhalten.

Sie möchten nicht, dass Ihre Daten an Religionsgesellschaften, Adressbuchverlage Parteien und Wählergruppen weitergegeben werden? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre eintragen zu lassen. Diese Sperre kann von Ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen im BüZ beantragt werden.
Noch weitergehend ist die Auskunftssperre. Die muss allerdings speziell begründet werden z.B. wenn Sie Gefahr für Leib und Leben befürchten.

Alle Jahre wieder … finden Wahlen statt. Das Wählerverzeichnis wird im BüZ geführt. Hier wird auch dafür gesorgt, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte bekommen. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie im BüZ. Zur Bundestagswahl 2009 haben 1.259 Bürger Briefwahlunterlagen angefordert.

Beliebtes Ziel ist das Bürgerzentrum in jedem Jahr auch zu Beginn der Ferienzeit, wenn die Ferienpassaktion startet. Die Karten für die gebuchten Veranstaltungen können hier erworben werden.

Die Außenstelle Bad Iburg der Volkshochschule Osnabrücker Land finden Sie im Bürgerzentrum. Dort können Sie sich zu sämtlichen Kursen anmelden. Anmeldungen werden natürlich für die Bad Iburger Kurse entgegengenommen und entsprechend im Buchungssystem eingepflegt – genauso aber auch können Sie Anmeldungen für eine andere Außenstelle der VHS Osnabrücker Land abgeben. Bitte beachten Sie, dass nur schriftliche Anmeldungen (Postweg, Fax, Internet) berücksichtigt werden können. Falls Sie Fragen zu Kursen etc. haben, stehen Ihnen gerne die Sachbearbeiter/innen zur Verfügung.

Zum Stichtag 09. Mai 2011 wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Volkszählung stattfinden, der „Zensus 2011“. Der Zensus 2011 wird in Deutschland mit einem neuen Verfahren durchgeführt. Statt alle Einwohner/innen zu befragen, werden die bei den Verwaltungen vorhandenen Daten genutzt. Zur Ermittlung der benötigten Daten werden dazu in erster Linie die Melderegister der Kommunen genutzt. Daten, die nicht aus den Registern gewonnen werden können, werden dann durch eine interviewgestützte Stichprobe erhoben.
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen tatsächlich in der Bundesrepublik leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die tatsächliche Einwohnerzahl wird für viele Entscheidungen und Planungsprozesse in Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft Grundlage sein.

Abschließend ist der Aufgabenkatalog des BüZ hier nicht beschrieben, aber Sie haben sicherlich einen Eindruck von den vielfältigen Tätigkeiten bekommen.
 
Ansgar Ellebrecht
http://www.bad-iburg.de


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